Startseite Startseite Alles für Kinder Kinderspielzeug Elektrofahrzeuge für Kinder

Elektrofahrzeuge für Kinder

Diese Kategorie fasst elektrische Kinderfahrzeuge zusammen, also Autos, Motorräder, Quads und Traktoren mit Akku. Als Spielzeug fallen sie unter die Norm EN 71-1, die ihre Höchstgeschwindigkeit an das Alter des Kindes bindet, und in elektrischer Hinsicht unter EN IEC 62115, die für Spielzeug bis vierundzwanzig Volt gilt. Ausgewählt wird vor allem nach Alter, nach Akkuspannung und danach, ob das Fahrzeug auch eine Fernbedienung für die Eltern hat. Das auf der Verpackung angegebene Höchstgewicht des Kindes stammt dabei nicht aus der Norm, sondern vom Hersteller.

Filter
14 Produkte

Elektrofahrzeuge für Kinder

Die elektrischen Fahrzeuge in dieser Kategorie fahren das Kind mit eigenem Motor und Akku, nicht durch Treten oder Abstoßen. Du findest hier Autos mit Karosserie, Gelände-Buggys, Motorräder, Quads und Traktoren mit Anhänger, ein- und zweisitzig. Sie unterscheiden sich in der Akkuspannung, in der Zahl der Motoren, in der Art der Räder und darin, ob neben dem Lenkrad auch eine Fernbedienung für die Eltern liegt. Gerade weil es ein Motorfahrzeug und zugleich ein Spielzeug ist, gelten für sie zwei Normen auf einmal.

Die Norm EN 71-1 bindet die Höchstgeschwindigkeit an das Alter, und die Zahlen sind niedriger, als die meisten erwarten. Für Kinder unter drei Jahren darf das Fahrzeug höchstens sechs Kilometer pro Stunde fahren, und dieselben sechs gelten auch als Ausgangswert für Kinder unter sechs Jahren. Acht Komma zwei sind nur dann erlaubt, wenn das Fahrzeug einen zweistufigen Geschwindigkeitsbegrenzer hat, der sich ausschließlich mit Werkzeug und ausschließlich von einem Erwachsenen umstellen lässt und beim Verkauf in der niedrigen Stellung stehen muss. Erst ab sechs Jahren erlaubt die Norm sechzehn Kilometer pro Stunde, deshalb liest man die Geschwindigkeitsangabe immer zusammen mit der Altersangabe.

Jedes elektrische Fahrzeug muss einen Schalter haben, der den Antrieb selbst abschaltet, sobald das Kind ihn loslässt. Die Norm ergänzt, dass bei einem Fahrzeug mit Bremse auch das Betätigen der Bremse den Antrieb abschalten muss und dass die Bremse selbst nur dort Pflicht ist, wo die Räder einen Freilauf haben. Bei Fahrzeugen mit einer Eigenmasse von dreißig Kilogramm und mehr muss sich mindestens eine Bremse feststellen lassen, damit das Fahrzeug am Hang nicht von selbst wegrollt. Fahrzeuge für Kinder unter sechs Jahren müssen zusätzlich einen Sitz haben, was bei älteren Kindern wegfällt.

Die Angabe zum Höchstgewicht des Kindes findest du auf fast jeder Verpackung, doch EN 71-1 schreibt sie nicht vor. Die Norm regelt die Festigkeit und dass das Fahrzeug bei der Standsicherheitsprüfung nicht umkippen darf, und die dreißig Kilogramm, die sie nennt, betreffen das Fahrzeug selbst und nicht das Kind. Noch mehr überrascht, dass unter ihren Anforderungen weder Sicherheitsgurte noch ein Überrollbügel stehen, die Gurte auf den Fotos sind also freiwillige Ausstattung. Die vom Hersteller angegebene Tragfähigkeit ist deshalb ernst zu nehmen, sie ist aber seine Zusage und nicht das Ergebnis einer Prüfung nach Norm.

In elektrischer Hinsicht greift die Norm EN IEC 62115, die für Spielzeug mit einer Nennspannung bis vierundzwanzig Volt gilt, also für die ganze Bandbreite von sechs über zwölf bis vierundzwanzig. Das Ladegerät fällt jedoch nicht darunter, denn es gilt als eigenständiges Produkt mit eigener Norm, ein Ersatzladegerät ist also immer eine andere Ware als das Fahrzeug. Die Fernbedienung für die Eltern hat in dieser Norm einen eigenen Anhang, was bei Fahrzeugen für die Kleinsten kein Detail ist, sondern das wichtigste Bedienelement.